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Über uns.

Historie.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Waldhorn & Partner wurde im Jahr 1968 durch Rechtsanwalt Dr. Georg Waldhorn gegründet. Stetiges Wachstum hat dazu geführt, dass in unserer Kanzlei inzwischen 8 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte tätig sind. Daneben kooperiert unsere Kanzlei mit Partnerkanzleien in Stuttgart, Berlin und München.

Das bieten wir.

Wir beraten und vertreten - außergerichtlich und gerichtlich - sowohl Privatpersonen als auch kleinere und mittelständische Unternehmen. Neben unserer langjährigen Erfahrung im allgemeinen Zivilrecht bieten wir unseren Mandanten auch Spezialkenntnisse in zahlreichen weiteren Rechtsgebieten, insbesondere dem Arbeitsrecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Erb- und Familienrecht, dem Medizinrecht, der Unfallschadenregulierung, dem Steuerstrafrecht und dem Verkehrsstrafrecht.

Durch konsequente Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten auf jedem bearbeiteten Rechtsgebiet von ausgewiesenen Experten, darunter auch Fachanwälten, betreut werden.

Ein hoher Qualitätsstandard ist uns wichtig. Wir erfüllen strenge interne Qualitätskriterien einer großen Anwaltsgenossenschaft. Unser Kanzleimanagement mit allen wichtigen Büroabläufen wird daher regelmäßig einem strengen, internationalen Standards entsprechenden Prüfverfahren duch unabhängige Gesellschaften unterzogen. Dies kommt nicht nur uns, sondern auch unseren Mandanten zugute.

Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Unsere Philosophie.

Wir sind der Überzeugung, dass eine optimale anwaltliche Vertretung neben dem notwendigen Fachwissen und der gebotenen Härte stets auch eine klare Aussage zu den Erfolgsaussichten und Risiken eines prozessualen Vorgehens gebietet. Selbstverständlich sind wir bemüht, hierbei den sichersten und gleichzeitig kostengünstigsten Weg für unsere Mandanten zu beschreiten.

Im Rahmen von Beratungsmandaten haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Risiken für unsere Mandanten - etwa bei der Vorbereitung von Verträgen oder der Gestaltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen - anhand der aktuellen Rechtsprechung zu minimieren und gleichwohl die für Sie vorteilhaftesten Regelungen zu treffen.