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TESLA Widerruf 2023?

Sabine B.J. Distel
Sabine B.J. Distel Fachanwältin für Verkehrsrecht

Ihr Tesla gefällt Ihnen nicht mehr? Sie wollen daher den Tesla, welchen Sie privat erworben haben, auch noch nach 1 Jahr zurückgeben…Geht das?

Unter bestimmten Umständen schon…

Viele Fahrzeugkaufverträge – auch privater Natur – werden heutzutage unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln geschlossen.

Beim Fahrzeughersteller Tesla gilt dies im Besonderen, da grundsätzlich dessen neue Fahrzeuge ausschließlich online erworben werden können.

Der Gesetzgeber sieht insoweit vor, dass einem Verbraucher, welcher mit einem Unternehmer einen Vertrag ausschließlich mittels Fernkommunikationsmitteln abschließt, ein Widerrufsrecht zwingend eingeräumt werden muss.

Grundsätzlich ist das gesetzliche Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Kaufgegenstandes auszuüben.

Voraussetzung ist hierfür jedoch, dass der Käufer als Verbraucher durch den Verkäufer als Unternehmer ordnungsgemäß in schriftlicher Form über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist. In einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung ist auch eine gültige Telefonnummer des Verkäufers von diesem anzugeben.

Andernfalls kann auch noch nach über einem Jahr, genauer 12 Monate und 14 Tage, nach Übergabe des Kaufgegenstandes das Widerrufsrecht wirksam ausgeübt und der Kaufgegenstand – obgleich er in der Zwischenzeit auch genutzt wurde – zurückgegeben werden.

Nach dem erklärten Widerruf, welcher auch noch am letzten Tag der Frist erfolgen kann, sind die gewährten Leistungen zurückzugewähren.

Anders als im Falle eines ausgeübten Rücktrittsrechtes ist ein Wertersatz für die Nutzungen der Ware grundsätzlich nicht zu leisten.

Dies bedeutet beim Fahrzeugkauf, dass die bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gefahrenen Kilometer grundsätzlich nicht anzurechnen sind.

Allerdings kann der Käufer dem Verkäufer einen Wertersatz für einen Wertverlust der Ware schulden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht unterrichtet wurde.

Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der Fahrzeughersteller Tesla im Rahmen seiner Verkäufe vor dem 17.04.2023 zwar seine Kunden über deren Widerrufsrecht belehrt hat, entsprechende Belehrung aber wohl unvollständig und somit unwirksam ist.

Sofern Sie Ihren Tesla – aus welchen Gründen auch immer – auch noch nach über 1 Jahr zurückgeben möchten, bestehen daher gute Chancen, dass Sie dies ohne jegliche Verluste machen können.

Gerne beraten wir Sie darüber, ob ein Widerruf Ihres Kaufvertrages für Sie sinnvoll ist und stehen Ihnen zur Erörterung der weiteren Vorgehensweise gerne zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Sabine B.J. Distel, Fachanwältin für Verkehrsrecht.