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Erbrecht.

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht? Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie einzelne Vermögensgegenstände (Immobilien, Gesellschaftsanteile usw.) an den oder die Richtige(n) vermachen können? Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist? Hier können wir Ihnen durch unsere Spezialkenntnisse auf diesem Gebiet umfassend helfen.

Ihre Ansprechpartner sind

Rechtsanwalt Dr. Georg Waldhorn
Rechtsanwältin und Fachanwältin Ingrid Waldhorn