Arzthaftungsrecht.

Wir vertreten gleichermaßen Ärzte, medizinisches Personal und Patienten, wenn Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler oder organisatorische Mängel im Raum stehen. Eine nicht kunstgerecht durchgeführte Operation kann Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen. Für den Operateur können sich daneben strafrechtliche Kosequenzen - fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung - ergeben. Unsere Vertretung erstreckt sich hier auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren genauso wie auf Verfahren vor den Schlichtungsstellen und Gutachterausschüssen.

Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwältin und Fachanwältin Sandra Schmitt
Rechtsanwalt Andreas Waldhorn