Versicherungsrecht.

Sie konnten den wohlverdienten Urlaub aufgrund von Krankheit nicht antreten und nun will Ihre Reiserücktrittskostenversicherung nicht bezahlen? Die Berufsunfähigkeitsversicherung erkennt Ihre Eintrittspflicht nicht an und Sie sind dringend auf die Rentenzahlung angewiesen. Die Krankenversicherung hat Sie gekündigt, obwohl Sie stets die Beiträge entrichtet haben?

In allen Fragen rund um den Versicherungsvertrag beraten wir Versicherer und Versicherungsnehmer gleichermaßen kompetent und umfassend. Wir vertreten Sie außergerichtlich und setzen Ihre berechtigten Ansprüche auch vor Gericht durch.

Ihr Ansprechpartner ist

Rechtsanwältin Sandra Schmitt
Rechtsanwalt Andreas Waldhorn